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RaumFaktum Rheinland
IT & Digitalisierung 5 Min. Lesezeit

Praxis-IT: Anforderungen für Arzt-, Zahnarzt- und Therapiepraxen

Praxis-IT für Arzt-, Zahnarzt- und Therapiepraxen: TI, KIM, eRezept, IT-Sicherheitsrichtlinie, Netzwerk, Backup, Ausfallsicherheit – mit Checkliste.

Ob Neugründung, Übernahme oder Umzug in neue Räume: Die IT einer Arzt-, Zahnarzt- oder Therapiepraxis ist heute so kritisch wie das Behandlungszimmer selbst. Fällt sie aus, steht die Abrechnung, das eRezept geht nicht raus, und die Patientenakte ist nicht erreichbar. Gleichzeitig wachsen die gesetzlichen Anforderungen. Dieser Beitrag ordnet ein, was eine Praxis-IT leisten muss – und warum sich die Planung lohnt, bevor Wände stehen und Leitungen liegen.

Gesetzliche Anforderungen: TI, KIM, eRezept und Datenschutz

Telematikinfrastruktur (TI)

Vertragsärzte und -zahnärzte sind zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur verpflichtet; Heilmittelerbringer wie Physio-, Ergo- und Logopädiepraxen folgen schrittweise, für viele Berufsgruppen seit 2026. Die Anbindung erfolgt klassisch über einen Konnektor in der Praxis oder zunehmend über ein TI-Gateway bzw. Rechenzentrumsanbindung („TI 2.0“). In beiden Fällen braucht es einen stabilen Internetanschluss, ein korrekt segmentiertes Netzwerk und ein Kartenterminal je Anmeldung bzw. Behandlungsraum.

KIM, eRezept, eAU, ePA

  • KIM (Kommunikation im Medizinwesen): der sichere E-Mail-Dienst der TI für Arztbriefe, eAU und Abrechnungsdaten. Voraussetzung: KIM-Adresse beim Anbieter, Einbindung ins Praxisverwaltungssystem (PVS).
  • eRezept und eAU: laufen über die TI und erfordern den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) zur Signatur – inklusive Komfortsignatur, damit nicht jedes Rezept einzeln per PIN freigegeben wird.
  • ePA (elektronische Patientenakte): seit 2025 flächendeckend; das PVS muss die ePA-Module unterstützen, die Mitarbeiter müssen geschult sein.

Datenschutz und IT-Sicherheitsrichtlinie

Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO. Praxen brauchen ein Verarbeitungsverzeichnis, Auftragsverarbeitungsverträge mit IT-Dienstleistern und – ab 20 Mitarbeitern – einen Datenschutzbeauftragten. Hinzu kommt die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V der KBV und KZBV: Sie schreibt je nach Praxisgröße Mindestmaßnahmen vor, etwa Firewall, aktuelle Betriebssysteme, Virenschutz, Schutz mobiler Geräte, Sperrung nicht benötigter Schnittstellen, regelmäßige Backups und eine sichere TI-Anbindung. Die Details veröffentlicht die KBV. Wer sie nicht umsetzt, riskiert bei einer Prüfung oder im Schadensfall erhebliche Probleme.

Netzwerk und Verkabelung: Das Fundament

Die meisten IT-Probleme in Praxen, die wir im Kreis Mettmann, in Essen und Düsseldorf sehen, sind keine Softwareprobleme – sondern Netzwerkprobleme: WLAN-Repeater im Flur, ein Switch unter dem Empfangstresen, der Konnektor im selben Netz wie das Patienten-WLAN. Eine tragfähige Praxis-IT beginnt deshalb bei der Verkabelung:

  • Strukturierte Verkabelung in Cat 6A oder Cat 7 zu jedem Arbeitsplatz, Behandlungsraum, Gerät (Röntgen, Ultraschall, Sterilisator mit Dokumentation), Drucker und Kartenterminal – immer als Doppeldose, Reserve eingeplant.
  • Netzwerkschrank abschließbar, belüftet, in einem Nebenraum: Patchfeld, Switch mit VLAN-Fähigkeit, Router/Firewall, TI-Komponenten, Server oder NAS, USV.
  • Netzsegmentierung: Praxisnetz (PVS, Server, Arbeitsplätze), Medizingeräte, Gebäudetechnik, Gäste-WLAN und Telefonie getrennt per VLAN. Das ist nicht nur sicherer, sondern auch eine Anforderung aus der IT-Sicherheitsrichtlinie.
  • WLAN nur als Ergänzung, mit Access Points an der Decke (per Kabel versorgt, PoE), getrenntem Gästenetz und ohne Zugriff auf Praxisdaten.
  • Elektro dazu: eigene, mit RCD geschützte Stromkreise für Server, Netzwerkschrank und Medizingeräte, Überspannungsschutz, Potentialausgleich. Das planen wir gemeinsam mit AJH-Elektro – siehe Elektro.

Backup und Ausfallsicherheit

Ein Praxisausfall kostet schnell mehr als ein Tagesumsatz: Terminverschiebungen, Nacharbeit, Abrechnungsrisiko. Und Ransomware macht auch vor kleinen Praxen nicht halt.

  • Backup nach der 3-2-1-Regel: drei Kopien, zwei Medientypen, eine außer Haus oder offline. Automatisiert, verschlüsselt, täglich – und mindestens quartalsweise ein Wiederherstellungstest. Ein Backup, das nie zurückgespielt wurde, ist eine Hoffnung, kein Backup.
  • USV für Server, Netzwerkschrank und TI-Komponenten, damit ein kurzer Stromausfall nicht zu Datenverlust führt und Geräte sauber herunterfahren.
  • Zweiter Internetweg: Mobilfunk-Fallback im Router oder zweiter Anschluss – TI, KIM und Telefonie hängen am Internet.
  • Ersatzhardware: Ein vorkonfigurierter Ersatz-Arbeitsplatz und ein Ersatz-Kartenterminal kosten wenig und retten einen Praxistag.
  • Updates und Wartung: Feste Wartungsfenster, dokumentierte Passwörter (Passwortmanager), Benutzerkonten pro Mitarbeiter, Offboarding bei Personalwechsel.
  • Notfallplan: Wer wird angerufen, wo liegen die Zugangsdaten, wie läuft der Praxisbetrieb analog für einen halben Tag?

Praxisumbau: Elektro, Trockenbau und IT aus einer Hand

Die beste Zeit, Praxis-IT richtig zu machen, ist der Umbau. Wer erst nach dem Maler merkt, dass im Behandlungsraum 3 eine Netzwerkdose fehlt, zahlt doppelt. Im RaumFaktum-Verbund planen wir den Praxisumbau deshalb als Ganzes:

  • Raumplanung und Trockenbau: Ott & Masuch stellt Wände, abgehängte Decken und Vorsatzschalen – mit Schallschutz zwischen Behandlungsräumen (Schweigepflicht ist auch eine bauliche Frage) und Leitungsführung für Elektro und Netzwerk. Mehr unter Trockenbau.
  • Elektroinstallation: AJH-Elektro aus Velbert übernimmt Verteilung, Stromkreise, Beleuchtung, Medizingeräteanschlüsse, Notbeleuchtung und die DGUV-V3-Prüfung der Anlage.
  • Netzwerk und IT: Verkabelung, Netzwerkschrank, Router, Firewall, VLANs, WLAN, Server oder NAS, Backup, Arbeitsplätze, Abstimmung mit PVS-Anbieter und TI-Dienstleister. Details unter IT.
  • Koordination: ein Bauzeitenplan, ein Ansprechpartner, gemeinsame Abnahme. Bei Bedarf mit Planung und Baubegleitung – auch bei laufendem Praxisbetrieb in Etappen.

Das gilt für die Hausarztpraxis in Velbert genauso wie für die Zahnarztpraxis in Düsseldorf oder die Physiotherapie in Wuppertal. Die Gewerke sind dieselben – nur die Reihenfolge entscheidet über Kosten und Nerven.

Checkliste Praxis-IT

  • Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite und Fallback vorhanden
  • TI-Anbindung (Konnektor oder TI-Gateway) geklärt, Kartenterminals je Anmeldung/Raum eingeplant
  • KIM-Adresse eingerichtet und ins PVS eingebunden, eHBA mit Komfortsignatur aktiv
  • Strukturierte Verkabelung Cat 6A/7 zu allen Arbeitsplätzen, Räumen und Geräten, Reserve vorhanden
  • Netzwerkschrank abschließbar, mit USV, Patchfeld und dokumentierter Belegung
  • Netzsegmentierung: Praxisnetz, Medizingeräte, Gäste-WLAN, Telefonie getrennt
  • Firewall konfiguriert, Werkspasswörter geändert, nicht benötigte Dienste deaktiviert
  • Backup automatisiert, verschlüsselt, eine Kopie offline/außer Haus, Wiederherstellung getestet
  • Benutzerkonten pro Mitarbeiter, Passwortmanager, Offboarding-Prozess
  • IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V für die eigene Praxisgröße geprüft und dokumentiert
  • Datenschutz: Verarbeitungsverzeichnis, AV-Verträge, ggf. Datenschutzbeauftragter
  • Notfallplan mit Ansprechpartnern und analogem Ersatzbetrieb
  • Elektro: eigene Stromkreise für IT und Medizingeräte, RCD, Überspannungsschutz, DGUV-V3-Prüfung terminiert

Fazit

Praxis-IT ist kein Nebenthema, das der Neffe am Wochenende erledigt. TI, KIM, eRezept und IT-Sicherheitsrichtlinie verlangen eine saubere Infrastruktur – und die beginnt bei Verkabelung, Stromversorgung und Raumplanung. Wer Umbau, Elektro und IT gemeinsam plant, spart nicht nur Geld, sondern bekommt eine Praxis, die am ersten Tag läuft. Für Praxen in Velbert, Essen, Wuppertal, Düsseldorf und im Kreis Mettmann sind wir Ihr Ansprechpartner aus einer Hand.

Häufige Fragen

Was ist die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V?
Eine verbindliche Richtlinie der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, die Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit in vertragsärztlichen und -zahnärztlichen Praxen festlegt – gestaffelt nach Praxisgröße. Sie umfasst unter anderem Vorgaben zu Netzwerk, Endgeräten, Mobilgeräten, Backups und der Anbindung an die Telematikinfrastruktur.
Braucht eine Physiotherapie- oder Ergotherapiepraxis eine TI-Anbindung?
Heilmittelerbringer werden schrittweise an die Telematikinfrastruktur angebunden; seit 2026 ist die Anbindung für viele Berufsgruppen vorgesehen. Den aktuellen Stand und Fristen klären Sie am besten mit Ihrem Berufsverband. Unabhängig davon profitieren Therapiepraxen von einem sauberen Netzwerk, Backup und Datenschutzkonzept.
Welche Verkabelung braucht eine Praxis?
Eine strukturierte Verkabelung mindestens in Cat 6A oder Cat 7 mit Doppeldosen an jedem Arbeitsplatz, Behandlungsraum und Gerät, zusammengeführt in einem abschließbaren Netzwerkschrank mit Patchfeld, Switch, Router, TI-Komponenten und USV. WLAN ergänzt, ersetzt aber keine Kabel für Praxissoftware und Geräte.
Können IT, Elektro und Umbau aus einer Hand kommen?
Ja. Im RaumFaktum-Verbund planen wir Praxisumbauten mit Trockenbau, Elektroinstallation, Netzwerkverkabelung und IT-Einrichtung gemeinsam – ein Ansprechpartner, abgestimmte Termine und keine Schnittstellenprobleme zwischen den Gewerken.

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Wir beraten unverbindlich – per Telefon, Mail oder vor Ort in Velbert, Essen, Wuppertal, Düsseldorf und Umgebung.

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