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Elektro 6 Min. Lesezeit

E-Check und DGUV V3 Prüfung: Pflicht, Ablauf und Kosten

E-Check und DGUV V3 Prüfung erklärt: Wer prüfen lassen muss, was geprüft wird, welche Fristen gelten und was es kostet – vom Elektromeisterbetrieb aus Velbert.

Wer ein Gewerbe betreibt, Mitarbeiter beschäftigt oder Wohnraum vermietet, stößt früher oder später auf zwei Begriffe: E-Check und DGUV V3 Prüfung. Beide stehen für die wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte – und beide sorgen regelmäßig für Unsicherheit: Was ist Pflicht, was ist Empfehlung, und was kostet das eigentlich? Hier die Einordnung aus der Praxis unseres Elektromeisterbetriebs AJH-Elektro in Velbert.

E-Check und DGUV V3 – was ist der Unterschied?

Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie verpflichtet Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in ihrem Betrieb regelmäßig von einer Elektrofachkraft prüfen zu lassen. Grundlage sind die Normen DIN VDE 0105-100 (Anlagen) und DIN VDE 0701-0702 (Geräte).

Der E-Check ist dagegen eine Marke des deutschen Elektrohandwerks. Inhaltlich ist er dieselbe normgerechte Prüfung – mit Protokoll und Prüfplakette –, richtet sich aber vor allem an Privathaushalte und Vermieter, für die keine DGUV-Pflicht gilt. Vereinfacht: DGUV V3 ist die Pflichtprüfung im Gewerbe, der E-Check die freiwillige Prüfung im Wohnbereich. Technisch machen wir in beiden Fällen dasselbe.

Für wen ist die Prüfung Pflicht?

Gewerbe und Arbeitgeber

Sobald Sie Beschäftigte haben, gilt die DGUV Vorschrift 3 – unabhängig von der Betriebsgröße. Das betrifft die Arztpraxis genauso wie die Kfz-Werkstatt, das Ladenlokal, das Büro und die Gastronomie. Ergänzend fordert die Betriebssicherheitsverordnung, dass Arbeitsmittel sicher sind und geprüft werden. Ohne gültige Prüfung riskieren Sie im Schadensfall Ärger mit Berufsgenossenschaft und Versicherung – und im schlimmsten Fall persönliche Haftung.

Vermieter

Für Wohnungen gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Prüfpflicht. Vermieter haben aber eine Verkehrssicherungspflicht: Die Elektroanlage muss sicher sein und bleiben. Kommt es zu einem Brand oder Unfall durch eine erkennbar veraltete Installation, stellt sich schnell die Frage, wann zuletzt geprüft wurde. Das Elektrohandwerk empfiehlt deshalb den E-Check alle vier Jahre sowie bei jedem Mieterwechsel. Für Gemeinschaftsanlagen in Mehrfamilienhäusern (Treppenhauslicht, Heizungsraum, Tiefgarage) gilt das umso mehr.

Privathaushalte

Im selbst genutzten Eigenheim ist der E-Check freiwillig. Sinnvoll ist er vor dem Kauf einer Bestandsimmobilie, nach Wasserschäden, vor einer größeren Sanierung und generell bei Anlagen aus den 1960er- bis 1980er-Jahren. Einige Versicherer gewähren bei nachgewiesener Prüfung Vorteile bei der Wohngebäude- oder Hausratversicherung – fragen Sie nach.

Was wird geprüft?

Die Prüfung gliedert sich in Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung – und zwar getrennt nach ortsfesten Anlagen und ortsveränderlichen Geräten.

Ortsfeste Anlage (Verteilung, Leitungen, Steckdosen, fest angeschlossene Verbraucher):

  • Zustand von Zählerschrank, Unterverteilungen, Leitungsverlegung, Abdeckungen, Kennzeichnung
  • Schutzleiterwiderstand und Durchgängigkeit des Potentialausgleichs
  • Isolationswiderstand der Stromkreise
  • Schleifenimpedanz und Abschaltbedingungen der Sicherungen
  • Auslösestrom und Auslösezeit der Fehlerstromschutzschalter (RCD)
  • Drehfeld, Spannung, Belastung, Temperaturauffälligkeiten

Ortsveränderliche Geräte (alles mit Stecker: Kaffeemaschine, Bohrmaschine, Monitor, Verlängerungskabel, Ladegeräte):

  • Sichtprüfung von Gehäuse, Leitung, Stecker, Zugentlastung
  • Schutzleiterwiderstand (Schutzklasse I)
  • Isolationswiderstand und Ableitstrom
  • Funktionstest
  • Kennzeichnung mit Prüfplakette und Inventarnummer

Prüfintervalle: Richtwerte aus der DGUV Vorschrift 3

Die Fristen legt der Betreiber auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung fest. Die DGUV nennt dazu Richtwerte, die in der Praxis als Standard gelten:

PrüfobjektRichtwertBemerkung
Ortsveränderliche Geräte in Büros, Praxen, Verkauf12 Monateverlängerbar auf 24 Monate, wenn die Fehlerquote unter 2 % liegt
Ortsveränderliche Geräte in Werkstätten, Küchen, Baustellen6 Monatehohe Beanspruchung, raue Umgebung
Ortsfeste elektrische Anlagen4 JahreRäume und Anlagen besonderer Art teils jährlich
Fehlerstromschutzschalter (ortsfest)6 MonateFunktionsprüfung mit Prüftaste, Messung bei der Anlagenprüfung
Fehlerstromschutzschalter auf Baustellenarbeitstäglich / monatlichje nach Gerätetyp
E-Check Wohnung / Einfamilienhaus4 Jahre (Empfehlung)zusätzlich bei Mieterwechsel, Kauf, Sanierung

So läuft die Prüfung ab

  • Vorgespräch und Bestandsaufnahme: Wie viele Geräte, wie viele Stromkreise, welche Räume? Gibt es alte Protokolle und Schaltpläne? Daraus ergibt sich Aufwand und Termin.
  • Terminplanung mit dem Betrieb: In Praxen und Büros prüfen wir gern außerhalb der Kernzeiten oder abschnittsweise, damit der Betrieb weiterläuft. Kurze Abschaltungen einzelner Stromkreise sind für die Messungen unvermeidbar – wir stimmen sie vorher ab.
  • Prüfung vor Ort: Sichtprüfung, Messungen mit kalibriertem Prüfgerät, Funktionstest. Geräte erhalten eine Plakette mit Prüfdatum und nächster Fälligkeit.
  • Protokoll und Mängelliste: Sie erhalten ein Prüfprotokoll je Anlage bzw. eine Geräteliste mit Messwerten, Prüfergebnis und gegebenenfalls Mängeln mit Dringlichkeit.
  • Mängelbeseitigung: Kleine Dinge – defekte Steckdose, fehlender Berührungsschutz – erledigen wir oft direkt vor Ort. Größere Maßnahmen, etwa das Nachrüsten von RCDs oder die Erneuerung eines Zählerschranks, bieten wir separat an. Mehr dazu unter Elektro.

Kosten: eine ehrliche Einordnung

Konkrete Preise hängen stark von Geräteanzahl, Zugänglichkeit, Dokumentationslage und Anfahrt ab. Deshalb hier nur Größenordnungen als Erfahrungswerte – keine Angebote:

  • Ortsveränderliche Geräte: Je Gerät bewegt sich der Aufwand meist im niedrigen einstelligen Eurobereich, bei sehr kleinen Stückzahlen greift eine Mindestpauschale. Entscheidend ist, wie schnell die Geräte zugänglich sind und ob eine Inventarliste existiert.
  • Ortsfeste Anlage: Hier wird meist nach Stromkreisen bzw. nach Zeitaufwand abgerechnet. Ein durchschnittliches Ladenlokal oder eine Praxis mit ein bis zwei Verteilungen liegt typischerweise im mittleren dreistelligen Bereich, größere Objekte entsprechend darüber.
  • E-Check Einfamilienhaus: Je nach Größe und Anzahl der Stromkreise ist mit einem niedrigen bis mittleren dreistelligen Betrag zu rechnen – inklusive Protokoll und Plakette.

Günstiger wird es, wenn Anlagen- und Geräteprüfung zusammengelegt werden, Pläne vorliegen und die Prüfung wiederkehrend beim selben Betrieb stattfindet: Wir kennen dann die Anlage, haben die Daten aus dem letzten Protokoll und sparen Zeit bei der Aufnahme.

Typische Mängel, die wir finden

  • Fehlender oder unzureichender Fehlerstromschutz (RCD) – in Altbauten in Essen, Wuppertal und dem Kreis Mettmann fast der Normalfall bei Anlagen vor 1985
  • Beschädigte Verlängerungs- und Geräteleitungen, provisorische Reparaturen mit Isolierband
  • Mehrfachsteckdosen in Reihe und überlastete Steckdosenleisten hinter Schreibtischen
  • Fehlende Abdeckungen in Verteilungen, offene Klemmstellen, nicht beschriftete Sicherungen
  • Zu hoher Schutzleiterwiderstand durch gealterte Klemmen oder abgebrochene Schutzkontakte
  • Nicht fachgerechte Eigenbauten: nachträglich verlegte Leitungen ohne Schutzleiter, Steckdosen an Lichtstromkreisen
  • Geräte mit Feuchtigkeits- oder Hitzeschäden in Küchen und Werkstätten

Die gute Nachricht: Die meisten Mängel sind mit überschaubarem Aufwand behoben. Wichtig ist, dass sie überhaupt gefunden werden – bevor die Versicherung oder die Berufsgenossenschaft danach fragt.

Fazit

Die DGUV V3 Prüfung ist für jeden Betrieb mit Beschäftigten Pflicht, der E-Check für Vermieter und Eigentümer eine günstige Absicherung gegen Haftungsrisiken und Brandgefahr. Der Aufwand ist planbar, die Kosten sind überschaubar – vorausgesetzt, die Prüfung wird von einer Elektrofachkraft mit sauberem Protokoll durchgeführt. AJH-Elektro aus Velbert prüft Anlagen und Geräte in Gewerbe, Praxis und Wohnbau im gesamten Kreis Mettmann, in Essen, Wuppertal und Düsseldorf – und kümmert sich bei Bedarf direkt um die Mängelbeseitigung. Weitere Informationen zum Elektro-Bereich im Verbund finden Sie unter Partner.

Häufige Fragen

Ist der E-Check für Privathaushalte Pflicht?
Nein. Für selbst genutzte Wohnungen und Häuser gibt es keine gesetzliche Prüfpflicht. Sinnvoll ist der E-Check trotzdem – etwa vor dem Immobilienkauf, nach einer Sanierung oder wenn die Anlage älter als 30 Jahre ist. Manche Versicherer honorieren die Prüfplakette.
Wie oft muss die DGUV V3 Prüfung durchgeführt werden?
Die Fristen legt der Betreiber anhand einer Gefährdungsbeurteilung fest. Als Richtwerte gelten: ortsveränderliche Geräte in Büros alle 12 bis 24 Monate, in Werkstätten und auf Baustellen alle 6 Monate, ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre, Fehlerstromschutzschalter alle 6 Monate.
Wer darf eine DGUV V3 Prüfung durchführen?
Nur eine Elektrofachkraft mit geeigneter Messausrüstung – oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Aufsicht einer Elektrofachkraft. Ein Elektromeisterbetrieb wie AJH-Elektro erfüllt diese Voraussetzung und stellt ein rechtssicheres Protokoll aus.
Was passiert, wenn Mängel gefunden werden?
Mängel werden im Protokoll dokumentiert und nach Dringlichkeit eingestuft. Gefährliche Mängel – etwa ein fehlender Schutzleiter – müssen sofort behoben werden; das Gerät oder der Stromkreis wird bis dahin außer Betrieb genommen. Kleinere Mängel erhalten eine Frist.

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